Mitgliedschaft und Prozesse

Informationen zum Mitgliedschaftsprozess

Mitgliedschaftsantrag, Bedingungen und Verfahren

a. Die Mitglieder der Vereinigung bestehen aus Vollmitgliedern und Fördermitgliedern.

b. Jede natürliche oder juristische Person und jede Personengruppe, die einen besonderen Beitrag zu den Zielen des Vereins leistet, kann Vollmitglied werden.

c. Jede natürliche oder juristische Person oder Personengruppe kann Fördermitglied werden. Fördernde Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins durch die Zahlung eines Jahresbeitrags und, wenn sie dies wünschen, durch persönliche Beiträge. Sie haben kein Stimmrecht.

d. Um Mitglied zu werden, müssen natürliche Personen über 18 Jahre alt sein.

e. Ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft wird gestellt. Natürliche Personen müssen in dem Antrag ihren Vor- und Nachnamen, ihr Geburtsdatum, ihren Beruf und ihre Adresse angeben. Juristische Personen oder Gemeinschaften müssen ihren Namen, ihren gesetzlichen Vertreter, den Zweck ihrer Tätigkeit, ihre Anschrift und die Namen der gesetzlichen Vertreter angeben.

f. Der Vorstand ist befugt, über den Antrag auf Vollmitgliedschaft zu entscheiden. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, seine Ablehnungsentscheidung zu begründen, und gegen diese Entscheidung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

g. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Erhalt des Aufnahmeschreibens. Es wird davon ausgegangen, dass das neue Mitglied die Statuten des Vereins und die Statuten der obersten Organisationen, denen der Verein angehört, akzeptiert hat.

h. Die Mitgliedschaft erlischt in den folgenden Fällen:

a) Das Mitglied beantragt seinen Austritt zum Ende des Kalenderquartals schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat,

b) Auflösung von juristischen Personen oder Gemeinschaften,

c) Tod bei echten Personen,

d) Beendigung der Mitgliedschaft durch Beschluss des Vorstands wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz zweimaliger Mahnung oder Nichterreichbarkeit unter der angegebenen Kontaktadresse,

e) Entlassung durch Entscheidung des Verwaltungsrats nach Anhörung aus wichtigen Gründen.

i. Der Vorstand ist befugt, die Mitgliedsbeiträge festzulegen. Die Fälligkeit der Beiträge wird gesondert geregelt; es können gestaffelte Zahlungsmodalitäten festgelegt werden.

 

 

 

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