Satzung
VEREINSSATZUNG für ,,INTERNATIONAL JOURNALISTS ASSOCIATION" § 1 Name/ Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: International Journalists Association. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz ,,eingetragener...