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Im Jahr 2021 lag die Türkei erneut an der ersten Stelle beim EGMR wegen den Meinungsfreiheit-Verletzungen

In der Liste zu einer Entscheidung anstehende Fälle der europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), lag die Türkei wie in den vorherigen Jahren im zweiten Platz nach Russland.  

Die Anträge aus der Türkei bestehen größtenteils über Inhaftierung, Festnahme und unfaire Gerichtsverfahren während des Ausnahmezustands. Im letzten Jahr lag die Türkei erneut an der ersten Stelle für die Meinungsfreiheit-Verletzungen. 

Bei den Anträgen, die vor Straßburger Gericht zur Entscheidung anstehen, lag Russland mit 17.013 Anträgen an der ersten Stelle, während die Türkei mit 15.251 und die Ukraine mit 11.372 an den zweiten und dritten Platz lagen. Rumänien war mit 5.690 an der vierten und Italien war mit 3.646 fünften Stelle. 

Die Anträge aufgrund des Ausnahmezustandes sind in der Mehrheit 

Ein wichtiger Teil der Fälle, die aus der Türkei kommen und zu einer Entscheidung anstehen, sind Menschenrechtsbeschwerden, die mit der Ausrufung des Ausnahmezustands eingereicht wurden. Mit dem Ausnahmezustand liegt die Zahl der Anträge aus der Türkei bei rund 11.000. Ein wichtiger Teil dieser Anträge sind Beschwerden über das Recht auf ein faires Verfahren, Inhaftierung ohne hinreichende Beweise und lange Haftzeiten. 

Die Türkei liegt an der ersten Stelle bei Meinungsfreiheit-Verletzungen 

Wie in den Vorjahren war die Türkei bei den vom EGMR bekannt gegebenen Gerichtsentscheidungen im Jahr 2021 erneut das Land mit den meisten Verurteilungen im Thema der Meinungsfreiheit. Der EGMR verurteilte die Türkei im vergangenen Jahr in 31 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen zur Meinungsfreiheit. 

Bei der Bekanntgabe von 78 Urteilen in Bezug auf die Türkei im Jahr 2021 entschied der EGMR, dass in mindestens einem Artikel in 76 Fällen eine Verletzung der Menschenrechte gegen die Türkei vorliegt. 

Pressekonferenz des EGMR-Präsidenten 

Der EGMR-Präsident Robert Spano gab auf der Pressekonferenz zur Auswertung der jährlichen Daten bekannt, dass die Zahl der Fälle auf der Tagesordnung des EGMR Ende 2020 zwar 62.000 betrug, diese Zahl jedoch bis Ende 2021 mit 13 Prozent über 70.000 gestiegen sei. 

Spano sagte, dass 70 Prozent dieser 70.000 Fälle Anträge aus Russland, der Türkei, der Ukraine und Rumänien seien. 

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