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EGMR: Inhaftierung von Nazli Ilicak war Menschenrechtsverletzung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nahm die Bewerbung von Nazli Ilicak als Menschenrechtsverletzung an, die nach dem Putschversuch im Jahr 2016 inhaftiert wurde. Das Gericht urteilte, dass es keine festen Beweise über Ilicak gibt, dass sie Mitglied einer terroristischen Organisation sei oder versucht hat, die Regierung zu stürzen.

Es wurde entschieden, dass Ilicak willkürlich inhaftiert und ihre Meinungsfreiheit verletzt wurde.

Das Urteil wurde mit einer Mehrheit von sechs zu einer Stimme akzeptiert. Die türkische Richterin des EGMR, Saadet Yüksel, fällt das Urteil.

EGMR betonte, dass die schriftlichen Elemente, die als Beweise für die Inhaftierung Ilicak vorgelegt wurde, offensichtliche Ereignisse und gemeinnützige Themen einschließen. Im Rahmen von der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) besitzen die schriftlichen Elemente keinen Gewaltaufruf oder keine Unterstützung für die Terrororganisationen.

Laut EGMR-Entscheidung zahlt die Türkei an Ilicak 16.000 Euro für Schmerzensgeld.

Was ist passiert?

Nazli Ilicak wurde am 26.Juli 2016 nach dem Putschversuch im Rahmen vom Polizeieinsatz gegen die Gülen-Bewegung mit den anderen 42 Journalist:innen festgenommen. Die Vorwürfe gegen sie waren „die Regierung stürzen, Mitgliedschaft und Propagierung einer terroristischen Organisation“. Sie und andere 16 Journalist:innen wurden nach 4 Tagen vom Strafgericht des Amtsgerichts Istanbul verhaftet.

Ilicak focht das Urteil an aber es wurde abgelehnt. Danach machte Ilicak einen Individualantrag ans Verfassungsgericht für die „Verletzung gegen die Meinungsfreiheit und Recht auf Freiheit und Sicherheit.“ Die Entscheidung über die vorläufige Inhaftierung von Ilicak wurde bis zum 4.November 2019 fortgesetzt, als sie mit dem Beschluss auf Justizkontrolle entlassen wurde. Ihr Prozess geht ohne Inhaftierung weiter.

Quelle: bianet.org

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