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AYM: Verbot der Veröffentlichung von Nachrichten über MIT-LKWs

Das Verfassungsgericht (AYM) bewertete den Antrag der Zeitung Cumhuriyet am 17. und 25. Dezember sowie die Veröffentlichungsverbote für die Meldungen von MIT-Lastwagen und gelangte zu dem Schluss, dass die Meinungs- und Pressefreiheit verletzt wurde.

Die Entscheidung der AYM besagt, dass „in einem demokratischen System die Meinungs- und Pressefreiheit der Antragsteller beeinträchtigt wurde“ und verwies auf die Artikel der Verfassung über die Meinungs- und Gedankenfreiheit sowie die Pressefreiheit. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen.

Rechtsanwältin Tora Pekin, die betonte, dass AYM zu spät sei, um diese Entscheidung zu treffen, bewertete Folgendes: “Die Veröffentlichungsverbote zu den im vorliegenden Fall genannten Themen (17. bis 25. Dezember, Abhören der MIT-Lastwagen und des Mosul-Konsuls) verhinderten, dass alle Zeitungen, Radios und Fernsehen mit Ausnahme einiger Zeitungen über diese Themen berichteten. ‘Okay, wir werden uns von diesem Minenfeld fernhalten’, sagte die Presse.

Einige Zeitungen erklärten, dass sie dieser Entscheidung nicht gehorchen würden, und ich denke, dass dies für den Journalismus das geeignete war. Sie gingen auf die Sache zu. Einer von ihnen war Cumhuriyet Zeitung.

Die damaligen Mitarbeiter, konnten seit 2014 bis heute sich aus den Klagen immer noch nicht entziehen. Es ist eine späte Entscheidung. Diese Entscheidung hat jedoch gezeigt, dass die Journalisten, die die Nachrichten zu dieser Zeit machten, etwas richtig machten. In der hinsicht sind die wertvoll.”

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