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Identitätsprüfung kommt: Erste Maßnahme des neuen Ministers Akın Gürlek ist Social-Media-Zensur

Der AKP-Politiker und neue Justizminister Akın Gürlek kündigte an, dass für Social-Media-Konten künftig eine verpflichtende Identitätsprüfung eingeführt werden soll. Er erklärte:

„Wenn eine Person in den sozialen Medien einen Kommentar abgibt oder einen Beitrag veröffentlicht, wird ihre Identität in jedem Fall bekannt sein.“

Justizminister Gürlek stellte die geplanten Regelungen in einem Interview mit der regierungsnahen Zeitung Yeni Şafak vor und sprach über seine ersten Vorhaben im Amt. Er betonte, dass künftig die Identität aller Personen offengelegt werde, die Inhalte in sozialen Medien veröffentlichen.

„Wenn jemand in den sozialen Medien eine Erklärung abgibt oder eine Person ins Visier nimmt, wird seine Identität bekannt sein, und damit beginnt auch seine strafrechtliche Verantwortung“, sagte Gürlek. Er fügte hinzu, dass er der Gesetzesinitiative zu sozialen Medien große Bedeutung beimesse.

Weiter erklärte Gürlek:

„Soweit ich weiß, gibt es bereits eine Gesetzesvorlage zu sozialen Medien. Wir stehen hierzu in engem Austausch mit unserem Familienministerium und werden diese Arbeit gemeinsam koordinieren.“

Nach Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament soll die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) eingeschaltet werden. Nicht verifizierten Konten werde eine Frist eingeräumt, innerhalb derer sie ihre Identität bestätigen können.

„Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die BTK aktiv. Den betreffenden Konten wird eine Frist gesetzt. Innerhalb dieser Zeit können die Verifizierungen vorgenommen werden“, so Gürlek.

Er unterstrich erneut, dass die Identitätsprüfung künftig Grundvoraussetzung sein werde:

„Wer in sozialen Medien kommentiert oder Beiträge veröffentlicht, dessen Identität wird eindeutig feststehen. Niemand wird dies mit einem Fake-Account oder einem aus dem Ausland betriebenen anonymen Konto tun können. Wenn jemand eine Erklärung abgibt oder gezielt gegen andere vorgeht, beginnt mit der Offenlegung seiner Identität auch seine strafrechtliche Verantwortung.“

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