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Haftstrafen für Journalisten Ahmet Altan und Nazlı Ilıcak

Das Gericht in Istanbul hat die Journalisten Ahmet Altan und Nazlı Ilıcak in einem seit Jahren laufenden Verfahren zu Haftstrafen verurteilt. Altan erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten, Ilıcak wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren war zuvor mehrfach vom Kassationsgericht aufgehoben und zurückverwiesen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte beiden Angeklagten vorgeworfen, eine Organisation unterstützt zu haben, ohne deren Mitglied zu sein. Diese Einschätzung bestätigte das Gericht in seinem Urteil.

Während Altan nicht an der Verhandlung teilnahm, wies Ilıcak in ihrer Stellungnahme erneut auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hin. Sie betonte, dass sie in einem Verfahren verurteilt werde, bei dem der EGMR bereits festgestellt habe, dass ihre Inhaftierung nicht gerechtfertigt gewesen sei. Insgesamt habe sie in diesem Zusammenhang bereits mehr als drei Jahre im Gefängnis verbracht.

Auch die Verteidigung Altans verwies auf das EGMR-Urteil aus dem Jahr 2021. Darin sei festgestellt worden, dass sowohl die Meinungsfreiheit als auch das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden seien. Zudem habe es keinen ausreichenden Tatverdacht gegeben.

Tatsächlich hatte der EGMR in beiden Fällen schwere Rechtsverletzungen festgestellt. Sowohl bei Altan als auch bei Ilıcak sah das Gericht keine ausreichende Grundlage für eine Inhaftierung. Zudem wurde betont, dass journalistische Tätigkeiten nicht mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden dürften. In beiden Fällen wurde der Türkei eine Entschädigungszahlung in Höhe von jeweils 16.000 Euro auferlegt.

Der Fall reicht zurück bis in das Jahr 2018, als mehrere Journalisten und Akademiker zunächst wegen „Versuchs, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen“ zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren. Nach mehreren Berufungen und Urteilen höherer Instanzen wurden die Vorwürfe später in den Tatbestand der „Unterstützung einer Organisation ohne Mitgliedschaft“ abgeändert.

Das Verfahren gilt als eines der bekanntesten Beispiele für langjährige juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Pressefreiheit und Terrorvorwürfen in der Türkei.

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