Website-Icon International Journalists

EU-Kommission verhängt 120 Millionen Euro Geldstrafe gegen X wegen Verstößen gegen Digital Services Act

Die Europäische Kommission hat gegen die Plattform X (ehemals Twitter) eine Geldstrafe in Höhe von 120 Millionen Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Digital Services Act (DSA). Es handelt sich um die erste formelle Nichtkonformitätsentscheidung der EU auf Grundlage des DSA.

Nach Angaben der Kommission betreffen die festgestellten Verstöße insbesondere die irreführende Gestaltung des blauen Verifizierungszeichens, mangelnde Transparenz im Werbe-Archiv sowie die unzureichende Bereitstellung öffentlicher Daten für Forschende.

Irreführende Nutzung des blauen Häkchens

Die Kommission kritisiert, dass das blaue Häkchen auf X Nutzerinnen und Nutzer über die tatsächliche Verifizierung von Konten in die Irre führen könne. Obwohl der DSA keine Identitätsprüfung vorschreibt, untersagt er ausdrücklich den Eindruck einer Verifizierung, wenn diese nicht tatsächlich stattgefunden hat. Auf X könne der Status gegen Bezahlung erworben werden, ohne dass die Identität oder Seriosität des Kontoinhabers überprüft werde. Dies erschwere die Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Inhalten und erhöhe das Risiko von Täuschung und Missbrauch.

Defizite bei der Werbetransparenz

Auch das Werbe-Archiv von X erfüllt nach Ansicht der Kommission nicht die Anforderungen des DSA. Die Plattform stelle keine ausreichend zugängliche und durchsuchbare Datenbank bereit. Zudem fehlten zentrale Informationen wie Inhalte der Anzeigen, thematische Einordnung oder Angaben zu den zahlenden Auftraggebern. Verzögerungen und technische Hürden erschwerten zusätzlich den Zugang. Dies behindere die Arbeit von Forschenden und der Zivilgesellschaft bei der Aufdeckung von Desinformation, Betrug und koordinierten Einflusskampagnen.

Eingeschränkter Datenzugang für Forschung

Darüber hinaus habe X gegen seine Verpflichtung verstoßen, qualifizierten Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Plattformdaten zu ermöglichen. Die Nutzungsbedingungen untersagten unter anderem das Datensammeln (Scraping), wodurch unabhängige Untersuchungen zu systemischen Risiken in der EU erschwert würden.

Weitere Schritte und Fristen

X hat nun 60 Arbeitstage, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Beendigung der irreführenden Nutzung des Verifizierungszeichens ergriffen werden. Für die Behebung der Verstöße im Bereich Werbung und Datenzugang muss das Unternehmen innerhalb von 90 Arbeitstagen einen Aktionsplan vorlegen. Bei Nichtbefolgung drohen weitere Zwangsgelder.

Die Kommission betonte, sie werde den Dialog mit X fortsetzen, um die vollständige Umsetzung des DSA sicherzustellen.

Hintergrund

Bereits am 18. Dezember 2023 hatte die Kommission formelle Verfahren gegen X eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen den DSA zu prüfen. Diese betrafen unter anderem den Umgang mit illegalen Inhalten, Maßnahmen gegen Informationsmanipulation sowie die nun sanktionierten Bereiche irreführendes Design, Werbetransparenz und Datenzugang. Vorläufige Ergebnisse wurden im Juli 2024 vorgelegt, die nun in der aktuellen Entscheidung mündeten.

Die EU sieht den Digital Services Act als zentrales Instrument, um Nutzerrechte zu schützen, Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen in digitale Plattformen zu stärken.

Die mobile Version verlassen