Die 16. Strafkammer des Kassationshofes hat die Entlassung des Journalisten Ahmet Altan angeordnet. Nach 1,5 Jahren wurde daraufhin Altan aus dem Silivri-Gefängnis in Istanbul entlassen.
Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen der Inhaftierung Altans verurteilt. Die Inhaftierung des Journalisten stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit und Sicherheit dar, urteilte das Gericht mit Sitz in Straßburg. Deswegen müsse die Türkei Altan eine Entschädigung zahlen. Es habe keine konkreten Beweise für die zur Last gelegten Terrorismus-Delikte gegeben, urteilten die Richter.